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Kennzeichnungspflicht für Modellflugzeuge

Die Vorstandschaft möchte noch einmal eindringlich auf die Kennzeichnungspflicht für Modellflugzeuge hinweisen.

Erinnerung an die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr

Bereits am 05.07.2015 an jedes Mitglied des MFC – Dillingen per mail 

Frage: Muss ich mein Modell kennzeichnen?

Diese Frage beantwortet

Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)

Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)

I. Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis

Nicht modellflugrelevant.

III. Bundesflagge

Nicht modellflugrelevant.

IV. Gemeinsame Vorschriften

1. Nicht modellflugrelevant.

2. Nicht modellflugrelevant.

3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.

Diese Vorschrift ist in der Modellflugszene weitgehend völlig unbekannt. Allerdings sollte sie insbesondere von den Jetfliegern beachtet werden, da gelegentlich Jetmodelle in Brand geraten sein sollen. Tritt der Brand zudem nach einem Absturz auf, der mit Sach- oder Personenschäden verbunden ist, könnte es zu Problemen führen, wenn sich herausstellt, dass das Modell nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet war. Es könnte der Verdacht entstehen, der Eigentümer wolle sich auf diese Art und Weise seiner Identifizierung entziehen.

Aber auch Betreiber von anderen Modellen mit einem Gewicht von fünf Kilogramm oder mehr sollten dieser Vorschrift Beachtung schenken.

Als Träger der Eigentümerdaten eignet sich nur ein geprägtes, gefrästes oder geätztes Metallschild. Nur das ist dauerhaft und feuerfest.

Jedes Flugmodell mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr ohne Kennzeichnung, wie oben beschrieben, erhält somit auf dem Fluggelände des MFC – Dillingen Flugverbot.

Gez. Stephan Gruber 01.01.2016

Das Schreiben könnt ihr hier herunterladen.

Der DMV bietet solche Schilder an:

http://www.shop.deutscher-modellflieger-verband.de/

Erstellt am 20.01.2016 von Hans Gutmair